Du hast dein Portemonnaie verloren? Sehr ärgerlich – und auch sehr gefährlich. Unsere Tipps bewahren dich vor bösen Überraschungen in Folge des Verlusts.
Ein Portemonnaie lässt man gerne mal auf dem Tisch liegen. Du solltest daher auf Nummer sicher gehen, dass es wirklich verloren gegangen ist. Überleg‘ wo du dich zuletzt aufgehalten hast oder welchen Weg du gelaufen bist. Überprüfe, ob der Geldbeutel nicht doch im Büro liegen geblieben ist. Falls das Portemonnaie unterwegs verloren gegangen sein sollte, ist es ratsam den Weg noch einmal abzugehen. Auch benachbarte Restaurants oder Kioske sollten befragt werden – mit etwas Glück ist das Portemonnaie dort abgegeben worden. Sollten diese Maßnahmen erfolglos geblieben sein, steht hoffen auf der Tagesordnung. Vielleicht bringt ein ehrlicher Finder dir das Portemonnaie zeitnah wieder zurück. In der Zwischenzeit solltest du aber nicht tatenlos abwarten – es gibt viele organisatorische Dinge, die erledigt werden müssen.
Das Wichtigste direkt am Anfang. Überlege genau welche Kreditkarten, EC-Karten oder sonstigen Karten zur bargeldlosen Bezahlung in deinem Geldbeutel vorhanden waren. Diese müssen alle umgehend gesperrt werden. Die Sperrung ist essentiell, damit deine Giro und Kreditkarten nicht zum Kauf von Gegenständen durch Dritte missbraucht werden können. Denn für alle Buchungen, die bis zum Zeitpunkt der Sperrung durchgeführt werden, haftest du noch persönlich. Seit 2005 braucht man sich glücklicherweise nicht mehr jede einzelne Nummer von jedem Kreditinstitut merken. Stattdessen gibt es – weltweit einmalig – eine einheitliche Sperrnotrufnummer für alle EC- und Kreditkarten. Unter der Nummer 116 116 ist diese 24 Stunden am Tag erreichbar. Benötigt werden in diesem Zusammenhang die Bankleitzahl sowie die Kontonummer, bei Kreditkarten die Kreditkartennummer. Darüber hinaus können sogar Online-Banking Zugänge und Handykarten über obige Nummer gesperrt werden. Dies ist wichtig um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
Nach der Sperrung der EC und Kreditkarten brauchst du zumindest keine bösen Überraschungen auf der nächsten monatlichen Kreditkartenabrechnung mehr zu befürchten. Wichtig ist zudem, dass der Verlust bei einer Polizeidienststelle gemeldet wird, damit andere Dokumente, die im Portemonnaie aufbewahrt wurden nicht durch Dritte missbraucht werden können. Falls Zugangskarten vom Arbeitgeber, Fitnessstudio etc. im Portemonnaie aufbewahrt wurden, sollten auch diese umgehend gesperrt werden.
Mehrere Maßnahmen sind denkbar:
Nichtsdestotrotz sollte man sich einige Tage gedulden, ehe man Karten und Ausweise neu beantragt. Unter Umständen versucht ein ehrlicher Finder dir deine Geldbörse zurückzubringen.
Auch nach einigen Tagen hat dein Portemonnaie nicht wieder zu dir zurückgefunden. Dann wird es nun Zeit einen u.U. unschönen Punkt zu betrachten – die Kosten der Neuanschaffung. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung des Portemonnaies, die je nach Vorlieben auch ziemlich stark ins Gewicht fallen können, ist die Neubeantragung der Karten und Ausweise meistens mit verhältnismäßig hohen Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Bankkarten: Die Kosten für die neuen Giro- und Kreditkarten sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Einige Banken bieten kostenlosen Ersatz an – bei anderen fallen Kosten von bis zu 15€ pro Karte an. Ein Anruf bei der Bank schafft hier die nötige Klarheit. Das Zusenden der neuen EC-Karte dauert in der Regel maximal eine Woche, bei Kreditkarten bis zu zwei Wochen.
Führerschein: Sollte der Führerschein im verlorenen Portemonnaie gewesen sein, muss auch dieser neu beantragt werden. Ein neues Passbild wird in jedem Fall benötigt und schlägt mit bis zu 20€ zu Buche. Seit einigen Jahren erfordert ein Führerschein zudem zwingend ein biometrisches Passbild (wie beim Reisepass). Wer nicht zufällig noch ein halbwegs aktuelles Foto in der Schublade hat, wird um diese Kosten nicht herumkommen. Die Kosten für die Beantragung des Führerscheins unterscheiden sich je nach Gemeinde und liegen für gewöhnlich zwischen 15 und 35 Euro. Wer seinen Führerschein zuvor nicht bei der Polizei als gestohlen gemeldet hat, muss hier noch eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, die bis zu 30€ kosten kann. Es ist somit empfehlenswert den Verlust zuvor bei der Polizei zu melden. Eine provisorische Ersatzbescheinigung kostet im Übrigen 7,50€ und wird benötigt um bis zur Neuausstellung (3 – 6 Wochen) ein Auto nutzen zu können.
Personalausweis: Die Beantragung eines neuen Personalausweises kann im lokalen Bürgeramt vorgenommen werden. Hierzu ist ein Passbild und ein Dokument zum Identitätsausweis nötig sowie ein finanzieller Betrag, der gewöhnlich zwischen 10 und 20 Euro liegt. Auch hier ist es möglichen provisorischen Ersatz zu beantragen. Die Kosten liegen bei bis zu 10 Euro. Nach einigen Wochen liegt der neue Personalausweis im Briefkasten. Wichtig: In Deutschland besteht nach §1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht. Dieser kann nur durch Personalausweis oder Reisepass nachgekommen werden. Solltest du keines der nötigen Dokumente besitzen, könntest du im ungünstigsten Fall mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Deswegen ist die Beantragung eines provisorischen Ausweises elementar.
Gegen Verlust, ergo Fahrlässigkeit gibt es in Deutschland keine Versicherung. Anders sieht der Fall aus, wenn du körperlich bedroht und gezwungen wurdest, beispielsweise dein Portemonnaie abzugeben. In diesem Fall greift in vielen Fällen die Hausratversicherung.
Gegen Verlust gibt es zudem eine innovative Möglichkeit sein Portemonnaie zu schützen: Mit Markern von BringmeBack.de. Die Marker werden auf Wertgegenständen, beispielsweise im Portemonnaie festgemacht und dienen einem Finder dazu anonym Kontakt zum rechtmäßigen Eigentümer aufzunehmen. Im Austausch gegen einen Finderlohn bekommt dieser seinen Geldbeutel schnellst möglichst zurück.